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Der Radweg in Pirmasenser Straße und Hofenfelsstraße widerspricht geltendem Recht. | Der Radweg in Pirmasenser Straße und Hofenfelsstraße widerspricht geltendem Recht. | ||
- | - Der Radweg ist durchgängig [[breite |zu schmal]]. Wo es sich (mit Zeichen 241) um einen getrennten Fuß- und Radweg handelt, ist gemäß StVO-VwV eine lichte Breite von mindestens 1,50 m vorgeschrieben, | + | - Der Radweg ist durchgängig [[breite |zu schmal]]. Wo es sich (mit Zeichen 241) um einen getrennten Fuß- und Radweg handelt, ist gemäß |
- | - Am Niederauerbacher Kreisel wird der Radweg über einen Fußgängerüberweg geführt, was gemäß [[R-FGÜ 2001 |http:// | + | - Am Niederauerbacher Kreisel wird der Radweg über einen Fußgängerüberweg geführt, was gemäß [[http:// |
- Die StVO-VwV fordert zudem, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden soll, wenn eine entsprechende Verkehrsfläche vorhanden ist und „die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist“. Wie [[start|hier]] gezeigt wurde, ist die Benutzung des betrachteten Radwegs weder sicher noch zumutbar. | - Die StVO-VwV fordert zudem, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden soll, wenn eine entsprechende Verkehrsfläche vorhanden ist und „die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist“. Wie [[start|hier]] gezeigt wurde, ist die Benutzung des betrachteten Radwegs weder sicher noch zumutbar. | ||
+ | ===== Verbesserungsvorschlag ===== | ||
+ | Die L469 (im Verlauf der Pirmasenser Straße und der Hofenfelsstraße) hat eine hohe Verkehrsdichte, | ||
+ | Die aus meiner Sicht beste Lösung wäre, den Radweg wieder in einen reinen Fußgängerweg umzuändern. Allein mit dieser Maßnahme dürfte die Sicherheit der Strecke deutlich verbessert werden. | ||
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+ | Eine andere Möglichkeit wäre, den Radweg als nicht benutzungspflichtigen Radweg zu belassen (Fußgängerschild mit Zusatzschild „Radfahrer frei“). Nicht alle Verkehrsteilnehmer wissen, dass diese Wege nicht von Radfahrern benutzt werden müssen. Deshalb sind bei dieser Variante Beschimpfungen ((und darüber hinaus Androhung von Gewalt, Abdrängen von der Fahrbahn)) durch Autofahrer gegenüber ordnungsgemäß auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrern vorhersehbar. Zudem wären gerade die // | ||
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