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Saarbrücken, Meerwiesertalweg

Der Meerwiesertalweg verbindet die Stadt Saarbrücken mit der Universität des Saarlandes, siehe Google Maps. Entlang der Fahrbahn verläuft in Richtung Universität ein einseitiger Gehweg mit Zusatz „Radverkehr frei“; bis März 2013 war dieser noch als kombinierter Geh-/Radweg ausgeschildert.

Ich wollte wissen, was der Grund für die Änderung war, zumal der Meerwiesertalweg eine viel befahrene Straße ist, auf der zu Vorlesungszeiten auch viele Busse unterwegs sind; zudem ist die Fahrbahn etwa im letzten Drittel vor der Uni recht eng. In der Presse war auch nichts über eine Änderung der Radverkehrsregelung zu lesen, nicht einmal eine kleine Notiz.

Schließlich bekam ich von Herrn Bier, dem Fahrradbeauftragten der Stadt Saarbrücken, eine Auskunft: „Der Auslöser für die Änderung der Verkehrsregelung war tatsächlich die Überprüfung der Benutzungspflicht, die die Kommune lt. Gerichtsurteil vorzunehmen hat.
Auch hier sind Bürgerbeschwerden bei der Stadt angekommen, die genau im Meerwiesertalweg die Aufhebung der Benutzungspflicht gefordert haben.
Der gem. Geh- Radweg entspricht in seiner Breite nicht den Breiten, wie sie in den Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen vorgegeben sind. […]
Für die Verwaltung war die Lösung Gehweg „Radfahrer frei“ die beste Lösung, weil sie dem vorhergehenden Zustand in der Praxis weitstgehend entspricht.
Radfahrer können den Radweg im Prinzip und in der Praxis genau so benutzen wie vorher auch.“

Das bedeutet, die Stadt wollte sich die sicherlich aufwändige Überprüfung der Benutzungspflicht sparen und daher die Benutzungspflicht aufheben. Leider wurde nicht nur die Benutzungspflicht, sondern der Radweg selbst aufgehoben. Denn ein Gehweg ist nun einmal vor allem ein Fußgängerweg und darf, wenn er für den Radverkehr freigegeben ist, durchgängig nur in Schrittgeschwindigkeit von Radfahrern befahren werden, d.h. mit 5 bis maximal 15 km/h, ganz exakt ist das nicht festgelegt. Als Radfahrer muss man sich schon ziemlich anstrengen, um so langsam zu fahren ohne umzukippen.

Der starke und bisweilen aggressive Verkehr auf dem Meerwiesertalweg hat mich nach wenigen Versuchen, auf der Fahrbahn zu fahren, zunächst wieder dazu gebracht, den Gehweg zu benutzen. Ab August 2013 bin ich jedoch konsequent auf der Fahrbahn gefahren und habe Herrn Bier meine Erfahrungen geschrieben:

„Seit einigen Wochen radle ich auf dem Weg zur Arbeit vom Beginn des Meerwiesertalwegs bis zur Abfahrt Universität Nord auf der Fahrbahn. Der Weg an sich erscheint mir recht sicher, bis auf die Abzweigung Universität Mitte (wo ich mich auf der linken Spur einordnen muss) geht es auf einer Spur immer geradeaus. Ein großes Problem stellen jedoch einige andere Verkehrsteilnehmer dar: Praktisch (und oft mehrmals) täglich werde ich von überholenden Autofahrern belästigt, meist durch Anhupen oder indem man mir zuruft, ich solle den Radweg benutzen (den es ja nicht mehr gibt), manchmal durch Überholen mit absichtlich zu geringem Abstand. Einmal wurde ich riskant von einem Bus überholt; gerade diese Woche hat mich ein Autofahrer beschimpft und versucht, mich von der Straße zu drängen (er hat mich schließlich mit wenigen Zentimetern Abstand überholt).
Ich möchte mir das nicht gefallen lassen; ich möchte auch nur dann den Gehweg benutzen, wenn dies z.B. aufgrund von Wetterverhältnissen angebracht erscheint.
Im Schnitt werde ich auf dem Weg zur Universität von etwa 40 Fahrzeugen überholt, auf dem Rückweg von vielleicht 10 Fahrzeugen. Das erscheint mir nicht sehr viel, insofern finde ich das Ausmaß der Belästigungen erschreckend.“

Herr Bier war leider nicht in der Lage, hier weiter zu helfen. Daher habe ich mich an die Polizei (zuständig ist die Polizeiinspektion St. Johann), an die Straßenverkehrsbehörde (zuständig ist Herr Darm) und an den Kundenservice der Saarbahn (zuständig für die Busse) gewandt, jeweils mit der dringenden Bitte um Hilfe. Auch an den ADFC Saarbrücken habe ich mich gewendet.

Die Busfahrer sind seitdem etwas rücksichtsvoller geworden. Darüber hinaus ist nichts geschehen bis heute (Stand Dezember 2014).

Schließlich habe ich dem Druck des motorisierten Straßenverkehrs nachgegeben und fahre heute regelwidrig in Fahrradgeschwindigkeit (durchschnittlich 16-20 km/h, weil es meist bergauf geht) auf dem Gehweg — offenbar wollen das alle Verantwortlichen so. Auf dem Rückweg von der Uni Richtung Stadt fahre ich allerdings nach wie vor auf der Fahrbahn, auch wenn praktisch alle anderen Radfahrer auch bergab den Gehweg benutzen mit teilweise sicherlich mehr als 35 km/h.

Mein bisher letzter Versuch war eine Anfrage an die grüne Fraktion im Stadtrat Ende August. Mal sehen, ob da noch etwas kommt.

Meerwiesertalweg mit dem Fahrrad

Zwei Wochen lang, vom 10. bis zum 21. März 2014, habe ich auf meinen Fahrten auf dem Meerwiesertalweg (von der Stadt Saarbrücken bis zur Universität) Videoaufnahmen gemacht, um die Gefahrenlage zu dokumentieren. Außerdem habe ich in dieser Zeit Belästigungen durch andere Verkehrsteilnehmer „gesammelt“.

Das folgende Video ist ein Zusammenschnitt der Videoaufnahmen aus dieser Zeit. Enthalten sind nur Situationen, in denen ich direkt belästigt, genötigt oder gefährdet werde. Pure Regelverstöße wie Überholen mit Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung (was je nachdem zwischen 30 und 250 Euro plus Fahrverbot kosten würde) habe ich nicht extra aufgenommen.

Hier ist noch eine Liste mit gesammelten Regelverstößen anderer Verkehrsteilnehmer, die mir beim Ansehen meiner Videos aufgefallen sind:

10.03.2014: Ein PKW fährt beim Überholen über die durchgezogene Mittellinie (die Fahrstreifenbegrenzung) und hält zu wenig Abstand. Ein anderer PKW hält zu wenig Abstand beim Überholen.

11.03.2014: Zwei PKW halten beim Überholen zu wenig Abstand.

12.03.2014: Ein PKW-Fahrer hupt grundlos beim Überholen (im Video zu sehen).

13.03.2014: Fünf Kraftfahrzeuge überholen hupend, zwei davon mit eindeutig zu geringem Abstand (im Video zu sehen).

14.03.2014: Drei KFZ überholen hupend, einer davon überfährt dabei die durchgezogene Mittellinie, während auf der Gegenfahrspur ein Bus entgegen kommt (das wäre ein Fall für 250 Euro Strafe und einen Monat Fahrverbot). Zwei weitere überholen mit zu geringem Abstand. Das ist allem im Video zu sehen.

17.03.2014: Ein PKW-Fahrer ruft beim Überholen „Radweg“, ein KFZ überholt mit zu wenig Abstand (im Video zu sehen).

18.03.2014: Ein in Gegenrichtung zu schnell auf dem Gehweg fahrender Radfahrer schreit mir „Radweg!“ entgegen. Ein KFZ überholt mit zu geringem Abstand und überfährt dabei die Mittellinie. Bei dieser Fahrt überfahren insgesamt acht KFZ beim Überholen die durchgezogene Mittellinie.

19.03.2014: Insgesamt 14 (vierzehn!) KFZ überfahren beim Überholen die durchgezogene Mittellinie.

20.03.2014: Da hat sich jemand intensiv darum bemüht, mich von der Fahrbahn zu vertreiben (Video!).

21.03.2014: Auf dem Meerwiesertalweg Richtung City (ausnahmsweise ist das hier ein Fall auf der Gegenrichtung) werde ich von einem SUV überholt. Der Fahrer fängt offenbar sobald er mich sieht an, zu hupen. Dann macht er eine kurze Pause und hupt während des Überholens mehrfach.

Offenbar sind viele Verkehrsteilnehmer der Ansicht, zum Überholen eines langsamen Fahrrades dürfe eine durchgezogene Mittellinie überfahren werden. Dies ist jedoch ein Irrtum; die StVO regelt das ganz eindeutig: „Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren.“ 1)

Haarspalterei?

Im Meerwiesertalweg gibt es einen recht gut und breit ausgebauten Fußgängerweg, der noch dazu für Radfahrer freigegeben ist. Die Fahrbahn ist so eng, dass es für andere Verkehrsteilnehmer ein Ärgernis ist, ein paar Minuten hinter einem (egal wie schnellen) Fahrrad fahren zu müssen, ohne überholen zu können. Außerdem ist, wie ich gezeigt habe, das Fahren auf der Fahrbahn gerade auf dieser Strecke wirklich gefährlich. Da ist doch die einzig vernünftige Lösung, dass alle Radfahrer auf dem Gehweg fahren, nicht wahr?

Das ist vorläufig völlig richtig. Solange sich an der Situation nichts ändert, sollten Radfahrer hier wirklich den Gehweg benutzen. Die meisten machen das ganz selbstverständlich, wahrscheinlich ohne sich über die feinen Unterschiede zwischen Geh- und Radweg mit oder ohne Zusatz „Radverkehr frei“ Gedanken zu machen. Und ich wette, dass alle (bis vielleicht ein paar Verrückte wie ich) auch dann noch weiterhin auf dem Gehweg fahren würden, wenn er nicht mehr für Radfahrer freigegeben wäre. Aus purer Gewohnheit.

Meiner Erfahrung nach meidet ohnehin ein großer Teil der Radfahrer in Saarbrücken die Fahrbahn, vielleicht aus Angst, aus Unwissenheit über die Rechtslage oder aus Unwissenheit über die tatsächliche Gefährdungslage (Gehwege sind für Radfahrer generell gefährlicher als die Fahrbahn!). Ich kann da nur Vermutungen anstellen.

Was ist nun mein Problem? Was habe ich dagegen, als Radfahrer Gehwege zu benutzen, die ausdrücklich für Radfahrer freigegeben sind? Ich will das so gut ich kann erläutern.

Radwege und die Benutzungspflicht

Es gibt verschiedene Arten von Wegen, die Radfahrer benutzen dürfen 2) :

  1. Radweg mit Benutzungspflicht
  2. Radweg ohne Benutzungspflicht
  3. getrennter Geh- und Radweg (immer mit Benutzungspflicht)
  4. gemeinsamer Geh- und Radweg (immer mit Benutzungspflicht)
  5. Radfahrstreifen auf der Fahrbahn (mit oder ohne Benutzungspflicht)
  6. Schutzstreifen/Angebotsstreifen auf der Fahrbahn (ohne Benutzungspflicht)
  7. Seitenstreifen (ohne Benutzungspflicht)
  8. freigegebener Gehweg (immer ohne Benutzungspflicht)

Radwege mit Benutzungspflicht erkennt man immer an einem runden blauen Schild mit Fahrradpiktogramm. Einen Radweg ohne Benutzungspflicht erkennt man daran, dass er nicht durch irgendwelche Schilder als solcher zu erkennen ist — ja, das ist tatsächlich so! Handelt es sich um einen linksseitigen Radweg ohne Benutzungspflicht, ist er durch ein allein stehendes Zeichen „Radverkehr frei“ gekennzeichnet. Kein Wunder, dass es so gut wie keine Radwege ohne Benutzungspflicht gibt; ich zumindest habe noch keinen gesehen.

Für Radfahrer freigegebene Gehwege sind mit dem bekannten blauen Fußgängerschild versehen und haben zusätzlich das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“. Dazu heißt es in der StVO (in Anlage 2, Abschnitt 5):

„Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.“

Das bedeutet, Radfahrer dürfen auf freigegebenen Gehwegen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren, nicht nur „wenn nötig“. Dennoch scheint es darüber unterschiedliche Ansichten zu geben. So schreibt z.B. Dietmar Kessler in seinem Buch: „Zu Zeiten erkennbar schwachen Fußgängerverkehrs kann auf solchen Wegen auch mit normalem Fahrradtempo gefahren werden.“ (Recht für Radfahrer, 3. Aufl. 2013, S. 103).

In der Bundesrat-Drucksache 428-12 3) heißt es jedoch auf Seite 154 im Gegensatz dazu:

„Zumindest für Fußgängerverkehrsflächen wird deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit zum Schutze der Fußgänger an der Schrittgeschwindigkeit festgehalten. Gehwege und Fußgängerbereiche sind in erster Linie für den Fußgängerverkehr bestimmt. Die ausnahmsweise Zulassung von Fahrzeugen rechtfertigt es, den Fahrzeugführerinnen und -führern besondere Verpflichtungen zum Schutz der Fußgänger aufzuerlegen, dies gilt auch für eine unter allen Umständen zu beachtende Höchstgeschwindigkeit. Radfahrer können entscheiden, ob sie diese Alternative dem Fahren auf der Fahrbahn vorziehen.“

Letztlich bleibt es den Radfahrern überlassen, entweder auf dem freigegebenen Gehweg in Schrittgeschwindigkeit zu fahren oder die Fahrbahn zu nutzen. Prinzipiell sollte man die Fahrbahn vorziehen, weil man dort in der Regel sicherer unterwegs ist. Leider hat man diese Wahl oft (so auch auf dem Meerwiesertalweg) nicht wirklich, wie im Video zu sehen ist.

Aufheben der Benutzungspflicht

1. Problem: Die Straßenverkehrsbehörde darf benutzungspflichtige Radwege nur dann anordnen, „wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt“ 4) , d.h. sie muss die Gefahrenlage ausdrücklich nachweisen. Weil dies mit Aufwand und Kosten verbunden ist, wird das umgangen und die Benutzungspflicht wird ganz einfach aufgehoben.

2. Problem: Wie hebt man die Benutzungspflicht bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg auf? Weil in der StVO kein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht beschrieben ist, ist das nicht möglich, ohne den Radweg ebenfalls aufzuheben.

Die Folge: Der gemeinsame Geh- und Radweg wird in einen Gehweg mit Zusatz „Radverkehr frei“ umgewandelt.

Was bedeutet das nun für alle Beteiligten?

Motorisierter Verkehr: Radfahrer dürfen ohne Einschränkung auf der Fahrbahn fahren, weil es keine Benutzungspflicht mehr gibt. Daher muss man jetzt mit Radfahrern auf der Fahrbahn rechnen. Fahrräder sind Fahrzeuge wie andere auch und dürfen nur mit ausreichendem Seitenabstand und wenn es die Verkehrslage zulässt überholt werden. In der Praxis werden Radfahrer auf der Fahrbahn als rücksichtslose Zeitgenossen (Kampfradler) wahrgenommen; sie sollen dort fahren, wo sie hingehören, jedenfalls nicht auf der Fahrbahn.

Fußgänger: Sie müssen (anders als auf dem kombinierten Geh- und Radweg) eigentlich nicht mehr mit Radfahrern rechnen und dürfen durchaus den Gehweg komplett blockieren, wenn sie Lust dazu haben. Praktisch allerdings sind sie nach wie vor Gefahren durch Radfahrer ausgesetzt, die sich vielleicht nicht so ganz an die vorgegebenen Einschränkungen halten.

Radfahrer: Sie dürfen und sollen grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren, weil ja nicht von einer besonderen Gefahrenlage ausgegangen wird; ansonsten hätte man dort nämlich einen benutzungspflichtigen Radweg angelegt, nicht wahr? Sie dürfen aber auch auf dem Gehweg fahren, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit, egal ob da Fußgänger sind oder nicht! Ein Radfahrer hat auf einem Gehweg keine Rechte, auch wenn er ihn mit benutzen darf. Wenn es zu einem Unfall mit Radfahrerbeteiligung kommen sollte, wird der Radfahrer vermutlich immer zumindest eine Mitschuld (bei Fußgängern grundsätzlich eher die Alleinschuld) bekommen. In der Praxis fahren die allermeisten Radfahrer weiterhin „auf dem Radweg“ (d.h. auf dem Gehweg); die wenigen Radfahrer, die sich ordnungsgemäß verhalten und auf der Fahrbahn fahren, sind naturgemäß stärker gefährdet, weil es ja aus Sicht der motorisierten Verkehrsteilnehmer einen Radweg gibt, der offenbar auch überwiegend genutzt wird, außer natürlich von den Kampfradlern.

Straßenverkehrsbehörde: Der Aufwand für einen Nachweis der besonderen Gefahrenlage entfällt, schließlich dürfen die Radfahrer den Gehweg in der Praxis weitestgehend genauso benutzen wie zuvor. Die Ampeln können auch in Zukunft bleiben wie sie sind, man braucht keine speziellen Ampeln (mit Fahrradpiktogramm) für Radfahrer zu installieren.

Verkehrsbetriebe: Weil es keinen Radweg gibt, muss man auch nicht mehr so viele Vorgaben einhalten. Gehwege dürfen weniger breit sein als gemeinsame Geh-/Radwege, auf die Qualität des Belags muss man weniger achten, herabhängende Zweige von Bäumen sind auch kein Problem. Und weil der Gehweg nicht zur Fahrbahn gehört, muss man im Winter auch nicht mehr räumen und streuen.

Zusammenfassend ist das Vorgehen der Straßenverkehrsbehörde in meiner Sicht ein wichtiger Beitrag zur Marginalisierung des Radverkehrs, denn Radfahrer werden praktisch (durch das nicht zu unterschätzende Sicherheitsbedürfnis der Radfahrer und natürlich durch rabiate motorisierte Verkehrsteilnehmer) auf den Gehweg gezwungen, auf dem sie allerdings bestenfalls nur geduldet sind. Außerdem werden Radfahrer so zu Verkehrssündern gemacht; fahren sie auf der Fahrbahn, sind sie böse, fahren sie ganz normal (also nicht mit 5 km/h) auf dem Gehweg, verstoßen sie gegen die StVO.

Ich würde mich nicht wundern, wenn viele Radfahrer auf den Bus oder das Auto umsteigen, weil es ihnen auf dem Meerwiesertalweg zu gefährlich wird.

Kampfradler?

Was kann man nun als ganz normaler, friedliebender Mensch tun, damit Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger sicherer und mit weniger Stress auf dem Meerwiesertalweg unterwegs sein können? Die Situation stillschweigend zu akzeptieren ist sicher keine Lösung. Selbstjustiz 5) ist keine Lösung. Als einzelner Radfahrer auf der Fahrbahn fahren ist keine Lösung.

Die Lösung kann nur sein, mit legalen Mitteln bei den zuständigen Behörden die Einsicht zu wecken, dass die aktuelle Situation unbefriedigend ist und dringend geändert werden muss.

Das könnte z.B. so aussehen: Leute, die regelmäßig auf dem Meerwiesertalweg unterwegs sind, wenden sich an den Fahrradbeauftragten und an die Straßenverkehrsbehörde (vielleicht auch an die Presse und die Polizei) und fordern eine schnellstmögliche Änderung der Verkehrsregelung. Mögliche Lösungen könnten so aussehen:

  1. Der Meerwiesertalweg wird in eine Fahrradstraße mit Freigabe für motorisierten Verkehr umgewandelt. 6)
  2. Für den Meerwiesertalweg wird ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt.
  3. Die alte Regelung wird wieder hergestellt (gemeinsamer Geh- und Radweg in beide Richtungen, alternativ nur in eine Richtung).
  4. Die Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr wird aufgehoben; dann müssen alle auf der Fahrbahn fahren; Autofahrer würden automatisch mit Radfahrern rechnen und sie (hoffentlich) nicht weiter belästigen. Allerdings müsste man die Strecke so beschildern und möglichst auch in der Presse mitteilen, dass alle Verkehrsteilnehmer über die Regelung bescheid wissen.
  5. Die aktuelle Regelung bleibt bestehen, es werden jedoch an der Fahrbahn Schilder aufgestellt, die klar machen, dass Radfahrer die Fahrbahn benutzen können (und sollen). Außerdem wird die Busfahrspur für Radfahrer freigegeben.

Um die Dringlichkeit für eine Änderung zu unterstreichen, könnte man (das betrifft jetzt nur die Radfahrer, alle anderen überspringen diesen Absatz bitte) sich mit anderen Radfahrern zusammenschließen und ganz legal vielleicht für eine Woche gemeinsam auf der Fahrbahn fahren. Damit könnte man einige motorisierte Verkehrsteilnehmer dazu bringen, sich ebenfalls an die Straßenverkehrsbehörde zu wenden, um ihre Situation zu verbessern.

Sicher gibt es noch mehr kreative Möglichkeiten! Wer möchte, findet mich bei Google+ und bei Facebook (eine Suche nach „Meerwiesertalweg“ sollte genügen).

Weitere Informationen: Briefwechsel zum Meerwiesertalweg.

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3)
herzlichen Dank an Bernd Sluka für die entsprechenden Hinweise!
5)
nach dem Motto: „den Spinner, der da auf meiner Straße vor mir her zockelt, hupe ich jetzt erst mal kräftig an, und wenn er nicht reagiert, fahre ich ganz nah an ihm vorbei, dass er einen gehörigen Schrecken bekommt“
6)
Man wird ja wohl noch träumen dürfen…
meerwiesertalweg/start.1440882451.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015-08-29 23:07 von administrator
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