Der Radweg in Pirmasenser Straße und Hofenfelsstraße widerspricht geltendem Recht.
Die L469 (im Verlauf der Pirmasenser Straße und der Hofenfelsstraße) hat eine hohe Verkehrsdichte, was dafür spricht, Maßnahmen zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer (Kinder, Fußgänger, Radfahrer) zu treffen. Ein benutzungspflichtiger Radweg ist dazu nicht geeignet, weil er die Gefahren erhöht, statt sie zu vermindern.
Die aus meiner Sicht beste Lösung wäre, den Radweg wieder in einen reinen Fußgängerweg umzuändern. Allein mit dieser Maßnahme dürfte die Sicherheit der Strecke deutlich verbessert werden.
Eine andere Möglichkeit wäre, den Radweg als nicht benutzungspflichtigen Radweg zu belassen (Fußgängerschild mit Zusatzschild „Radfahrer frei“). Nicht alle Verkehrsteilnehmer wissen, dass diese Wege nicht von Radfahrern benutzt werden müssen. Deshalb sind bei dieser Variante Beschimpfungen 2) durch Autofahrer gegenüber ordnungsgemäß auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrern vorhersehbar. Zudem wären gerade die unsicheren Radfahrer (Kinder und alte Menschen) und die Fußgänger weiterhin durch die Radwegnutzung besonders gefährdet.